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BETREUUNGSARTEN

individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, gibt in ihrer Vorschrift 2 genaue Informationen zu den möglichen Betreuungsmodellen an. Für die Ermittlung des Betreuungsaufwandes ist grundsätzlich die Mitarbeiterzahl und das Tätigkeitsfeld ausschlaggebend. Die Ermittlung des Betreuungsaufwandes gehört zum ersten Schritt unserer Zusammenarbeit. Im Folgenden gebe Ich Ihnen zusammengefasste Informationen zu Ihren Möglichkeiten.
Die Ermittlung beinhaltet immer den Betreuungsaufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Bei der Aufteilung der Betreuung ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigten/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.

BEDARFSORIENTIERTE BETREUUNG ≤10 MA

Die bedarfsorientierte Betreuung ist für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern möglich. Sie besteht aus der ermittelten Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.

 

Die Grundbetreuung beträgt ca. 0,5Std. - 2,5Std.* pro MA / pro Jahr.

                                                                                 *(je nach Branche)

Bauarbeiter
Modern Work Space

REGELBETREUUNG >10 MA

Die Regelbetreuung findet ab dem elften Mitarbeiter Anwendung. Sie besteht ebenfalls aus der festgestellten Grundbetreuung zuzüglich der gemeinsam bestimmten betriebsspezifischen Betreuung.

Diese wird durch einen Fragenkatalog in der DGUV V2 ermittelt.

UNTERNEHMERMODELL

Bis zu einer Mitarbeiterzahl von 50* kann sich der Unternehmer selbst um die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern.

Dazu muss er selbst aktiv im Unternehmen eingebunden sein. Außerdem muss er regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen sowie sich durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen lassen.

                                                    *(bis 30MA für Ausnahmebetriebe)

Schreibtisch
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