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Bauarbeiter

DER "BÖSE " ARBEITSSCHUTZ

Das Thema Arbeitsschutz ist bei vielen Unternehmern immer noch mit negativen Gedanken verknüpft.

Aber, das Thema ist in Wirklichkeit etwas Positives, denn ein sicherer Arbeitsplatz fördert Ihre Produktivität und Ihre Qualität.
Darüber hinaus wird unter dem Begriff Arbeitsschutz unter anderem der Gesundheitsschutz betrachtet. Hierbei handelt es sich ebenfalls um etwas Positives für Ihr Unternehmen. Gesunde Mitarbeiter bringen Ihnen mehr als erkrankte.
Wie auch Ihr Unternehmen mit den Methoden des "Bösen" Gesundheits- und Arbeitsschutzes profitieren kann, erfahren Sie auf dieser Website.

GRUNDLAGEN

Arbeits- und Gesundheitsschutz basiert auf unveräußerlichen Grundrechten, wie der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1, Abs. 1 GG) und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG).
Eine weitere Rechtsbasis des Arbeitsschutzes ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (BGB v. a. § 618), die ihrerseits einen großen Bestandteil jeden Arbeitsverhältnisses ausmacht.
Wesentliche Gesetze im Arbeitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betriebliche Positionen und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Präventionsarbeit. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherstellen.

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